Gefahrenabwehr

Die Hauptaufgaben der Polizei sind Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die Polizei schützt den Bürger rund um die Uhr hilft ihm bei der Sicherung seiner Ansprüche bekämpft die Kriminalität und klärt Straftaten auf leitet Erste-Hilfe-Maßnahmen ein und nimmt Unfälle auf sichert Beweise und Spuren nimmt Umweltschutzaufgaben wahr schützt Veranstaltungen, berät den Bürger und gibt Tipps Recht vollmundig […]

https://lawgunsandfreedom.wordpress.com/2016/01/05/gefahrenabwehr/

2 Gedanken zu “Gefahrenabwehr

  1. Liebe Katja, stimmen Sie mit mir darin überein, dass ein Staat den Menschen die Menschenwürde raubt, wenn er ihnen nicht das Recht zum Selbstschutz einräumt? Das deutsche Waffengesetz verbietet faktisch den Selbstschutz, da das WaffG es verbietet, wirksame Waffen mit sich zu führen. Selbst ein einfacher Teleskopschlagstock darf der Bürger der BRD nicht mir sich führen. Haben Sie zahlen aus den USA, der Schweiz oder Österreich, wieviele Leben gerettet wurden, weil Opfer einer Straftat eine Waffe besaßen? Gibt es dazu Zahlen? Ich bin darüberhinaus der Meinung, dass das deutsche WaffG die Menschen in der BRD zu unmündigen Kindern degradiert, der Bürger genießt keinerlei Vertrauen durch den Staat. Während in Österreich noch ein Minimum an Selbstschutz möglich ist und der Milizionär der Schweiz viel Vertrauen durch seinen Staat genießt. NICHTS dergleichen in der Bundesrepublik. Der bewaffnete Bürger wird wie ein potentieller Krimineller betrachtet. Wenn man den rechtschaffenen Menschen den Waffenbesitz oder das Führen einer Waffe verwehrt, dann werden nur die Verbrecher über Waffen verfügen. Dem Verbrecher sind Waffengesetze egal, entwaffnet werden nur die Rechtschaffenen. Ich bin daher der Meinung, dass das WaffenG gegen die Menschenwürde verstößt, da es den Menschen einen wirksamen Selbstschutz verwehrt. Wer sein nacktes Leben nicht wirksam schützen darf, ist seiner Würde beraubt. Genau dies tut die Bundesrepublik. Sehen Sie das auch so?

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  2. Hallo zusammen……

    Aus aktuellem Anlass.

    Hier mal ein paar aktuelle Zahlen aus der Schweiz, Deutschland dürfte da nicht weit daneben liegen.
    Liest man diese Zahlen, ist absolut nicht nachzuvollziehen warum die Waffengesetze für die Bürger dieser Länder verschärft werden sollen.

    Hier in der Schweiz sind 7 von 10 Gefängnisinsassen Ausländer.
    2 weitere % der Insassen sind eingebürgerte „Schweizer“ die den Schweizer Pass erst kürzlich erworben haben.

    Weit über 50% der schweren Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung und Sozialhilfebetrug werden von Ausländern begangen, obwohl diese nur gerade 1/4 der Bevölkerung hier stellen.

    Die sogenannten „Asylbewerber“ machen nur gerade 0.6% der Schweizer Wohnbevölkerung aus, begingen aber dennoch von 2001 bis 2014 ….. 9% aller registrierten Verstösse gegen das Strafgesetzbuch.

    Viele kleinere Delikte wie Taschendiebstahl werden oft nicht einmal angezeigt, es gibt also wohl noch eine erhebliche Dunkelziffer.

    Ich schreibe das hier, weil man in der EU und gerade in Deutschland zu solchen Dingen ja kaum noch irgendwo die Wahrheit erfährt und selbst kritische Blogs es schwer haben von den Behörden entsprechendes Zahlenmaterial zu erhalten.

    Migranten haben nie legale Waffen und so muss jede Verschärfung der Waffengesetze am Ziel vorbeilaufen, denn diese 70% der Täter die Ausländer sind werden wir damit niemals erreichen können, denn sie besitzen keine legalen Waffen. Ausländer mit C-Bewilligung, also uneingeschränktem Aufenthalt hier, können eine Waffe legal erwerben, so sie beispielsweise Deutsche, Holländer usw. sind.
    Ausländer mit C-Bewilligung, ( die man erst nach 5 Jahren erhält ) aus Ex-Jugoslawien, Sri-Lanka der Türkei usw, haben dieser Möglichkeit nach wie vor nicht.

    Es gilt also die Sache dort anzupacken wo sie entsteht, nämlich bei den Migranten und sogenannten Asylbewerbern.

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    Die Schweiz versucht das Problem zu lösen, denn hier werden die Dinge noch beim Namen genannt.

    Die Schweizer „Ausschaffungsinitiative“ wurde bereits vor 5 Jahren angenommen, bisher aber vom Bundesrat und auch vom Bundesgericht nicht umgesetzt, ja vorsätzlich verschleppt. Da man ^das schnell einmal erkannte, startete die SVP in Rekordverdächtiger Zeit die Umsetzungsinitiative.
    Gerade das Bundesgericht, aber auch der Bundesrat wollen Ausnahmeregelungen ins Gesetz schreiben …..die vom Volk bei der Abstimmung über die Vorlage und den sogenannten Gegenvorschlag des Bundesrates explizit abgelehnt wurden.
    Nun kommt die „Umsetzungsinitiative“ im Februar vors Volk und die mit dem Abstimmungstag, bei Annahme durch das Volk, mit sofortiger Wirkung zum Gesetz wird. Das Gesetz ist nun fertig ausformuliert und wird unsere Richter zwingen es anzuwenden, setzt also den Hebel genau an der richtigen Stelle an. Spielraum ist fast keiner mehr vorhanden.

    Die Schweiz und Deutschland ohne Kriminalität durch Migranten welcher Art auch immer, ^……unsere beiden Länder wären wohl geradezu paradiesisch friedlich könnten wir von den 90% mal 2/3 der Rechtsbrüche wegrechnen.

    Gäbe es dann noch irgendeinen Grund um uns die Waffen streitig zu machen…?

    Nun ja, „Links“ würde dann sicher noch behaupten wir seien nun derart sicher das man Waffen nun nicht mehr benötigen würde……….

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