Bitte teilnehmen: EU-Umfrage bis 24. Juli 2015

Aktuell gibt es eine öffentliche EU-Umfrage zu den Naturschutzrichtlinien (Vogelschutz, FFH und Natura 2000).

Der DJV (Deutscher Jagdverband) hat an der Umfrage teilgenommen und dies veröffentlicht (siehe auch unten) und ruft alle auf, an der Konsultation teilzunehmen.

Die Naturschützer – darunter der WWF und Friends od the Earth Europe –  haben dies zum Anlass genommen, eine vorformulierte Beantwortung in Netz zu stellen, die bereits über 190.000 Unterstützer gefunden hat.

Unsere Interessenvertreter (Jäger, Bauern, Fischer, Reiter, Grundbesitzer, Waldeigentümer – im Forum Natur) haben diese Aktion kopiert und – sehr spät – ebenfalls Antworten vorformuliert.

Falls Ihr denen zustimmt (mir gefallen sie), könnt ihr euch ganz schnell an der Umfrage beteiligen. Ansonsten beantwortet die Fragen individuell. Wichtig ist nur, dass ihr überhaupt dran teilnehmt.

Fitness-Check Natura 2000 – geben Sie sich eine Stimme!

Ich habe einige Informationen zur Natura 2000/FFH zusammengetragen. Vielleicht hilft das Wissen bei der Beantwortung. Es scheint, als ob der Staat sein Eigentum (Staatsforst) aus den Gebieten ausklammert und einseitig Kommunen und Privateigentümer belastet. Die drohende Gefahr sehe ich nicht – wie der WWF und die anderen 89 NGOs – bei einer Einschränkung der drei Richtlinien, sondern bei deren Anwendung.

Eine Posse aus Polen, wo eindeutig hervorgeht, dass Beamte sich von großen Geldgebern benutzen lassen, um viele kleine Eigentümer zu prellen.

Auf ungefähr eine Milliarde Dollar veranschlagen Krakauer Grundbesitzer ihre Verluste, falls ihr Land in das EU-Programm Natura 2000  einbezogen wird. Dafür plädieren ein portugiesischer Baulöwe und ein ihm offenbar gefälliger Umwelt-Professor, das Ganze garniert mit Behördenmauschelei. Jarosław Armatys beschreibt im Politmagazin „Polytika“ die Posse. Hier die Übersetzung von Silke Lenz:

Natura 2000: Posse in Krakau um einen Schmetterling

Aus dieser Meldung des MERKUR geht hervor, dass der Freistaat Bayern seine Gebiete ausklammert und die Richtlinien nur auf kommunales und privates Land anwendet:

Er habe zwar durchaus Verständnis dafür, wenn Naturschutzflächen in die Verordnung reinkommen würden, betont er. „Aber nicht intensiv genutzte Flächen.“ Des Bürgermeisters Forderung ist deshalb klar: „Die sollen raus.“

Mit Erstaunen und Ärger hat das Wildsteiger Dorfoberhaupt zudem festgestellt, dass in den Trauchgauer Bergen eine feine Linie gezogen worden sei. Der dortige Staatsforst tauche nämlich in den „Natura 2000“-Plänen wie durch Zauberhand überhaupt nicht auf. Aber genau dort werde intensive Forstwirtschaft und massiver Wegebau betrieben, moniert Taffertshofer.

Nein zu „Natura 2000“

Wie es scheint, können sich Kommunen und Bürger kaum wehren. Die Verwaltung befürchtet, dass sie keine Sporthalle bauen darf, der Ortsbauernverband befürchtet, dass die Landwirte ihrem Beruf nicht mehr ausreichend nachgehen können.

Obwohl die Verwaltung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am vergangenen Mittwoch keinen Zweifel daran ließ, dass diese aus den Einwendungen formulierten Änderungsanträge sehr wahrscheinlich nicht beachtet werden, sollen diese weitergeleitet werden. CDU-Ratsmitglied Georg Martin sprach von „totalem Frust“ über die scheinbar willkürlich bestimmten neuen Schutzgebiete. BWV-Fraktionsvorsitzender Stefan Fehringer meinte gar, die Bestimmung der Gebiete sei eine Frechheit.

Widerstand gegen FFH-Gebiete

Im Ennstal (AT-Steyr) schlossen sich 100 Gehöfte zu einer Protestgemeinschaft gegen Natura 2000 zusammen. Sie wurden erst vier Wochen vorab informiert, dass der Landtag ihre privaten Grundstücke unter Naturschutz stellen möchte.

Zweckmayr […] ist der Sprecher eines Schulterschlusses der Bauernschaft zu einer „Interessensgemeinschaft gegen die Vorgangsweisen bei der Natura 2000-Nachnominierung“. Hinter der etwas sperrigen Bezeichnung verbirgt sich der Widerstand gegen Eingriffe in die Nutzungsrechte der Landwirte, die künftig fragen müssten, wo sie noch mähen und Dünger streuen dürften. „Wir sind ohnehin schon Nebenverlustlandwirte statt Nebenerwerbsbauern, jetzt kommen noch weitere Einschränkungen“, poltert Zweckmayr.

Gegen Ausweitung des Naturschutzes regt sich Widerstand der Bauernschaft

Die Managementplanung zu den Flora-Fauna-Habitaten im Oderbruch ist auf Kritik in der Bevölkerung gestoßen. Von mehreren Seiten ist dies jetzt öffentlich dokumentiert worden.

„Die mangelnde Transparenz und Beteiligung der im Oderbruch lebenden und arbeitenden Bevölkerung, insbesondere der Fischer, Landeigentümer, insbesondere der Nutzer und Pächter der landwirtschaftlichen Flächen, der Interessenvereine (z.B. die Angler) sowie die Einbeziehung des Gewässerunterhaltungsberechtigten (Gedo) wird hiermit beklagt. Die Kommunen bemängeln, dass aus ihrer Sicht die Öffentlichkeit und vor allem die von der Untersuchung mittelbar und unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzer nur ungenügend einbezogen wurden und bis heute ungenügend einbezogen werden.

In dieselbe Richtung geht eine Stellungnahme des Letschiner Vereins „Wir im Oderbruch“ (WiO). […] WiO warnt im Zusammenhang mit einer Unterschutzstellung insbesondere der Alten Oder vor wirtschaftlichen Einschränkungen und Verboten für die in den ausgewiesenen Gebieten lebende Bevölkerung sowie Nachteile für Tourismus, Jagd und Fischerei. Zugleich wird betont, dass die Bewohner des Oderbruchs bei weitem nicht gegen den Naturschutz seien. „Aber jahrelange Erfahrungen im Umgang mit der Natur in einer künstlich geschaffenen Landschaft haben sie folgendes gelehrt: Ein hochsensibles System, mit einer künstlichen Be- und Entwässerung verlangt intensive Pflege, lässt Tierarten wie Biber, die Hochwasserschutzanlagen zerstören und Entwässerungsgräben anstauen, nicht zu.

Protest gegen Natura 2000 organisiert sich

Natura 2000 – Die Hoffnung stirbt zuletzt

Die Bauern fordern, dass ein Umsetzung nur zusammen mit den Landwirten funktionieren kann. Hier die Positionen des Bauernbunds von 2012

In den allermeisten Fällen stehen unsere Mitglieder Natura 2000 äußerst positiv gegenüber. In anderen Fällen, in denen produktive, für den Betrieb unentbehrliche Gräserbestände mit Düngungs- und Bewirtschaftungs-verboten belegt werden sollen, lehnen sie die Auflagen aus berechtigten Gründen dagegen strikt ab.

Die Flächen stellen aber nur einen geringen Teil der gesamten landwirtschaftlich genutzten Natura- 2000-Flächen dar. Wir haben den Eindruck, dass bei Politik und Verwaltungen allmählich das Bewusstsein wächst, dass ihre Vorhaben beim besten Willen nicht widerstandslos hingenommen werden können. Es bleibt abzuwarten, ob sie auch zu der Einsicht gelangen, dass sie mit vorbeugenden ordnungsrechtlichen Verboten auf dem Holzweg sind und dass sie erkennen, dass sie die Landwirte mitnehmen müssen auf ihrem Weg. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bauernbund Wochenschrift vom Dezember 2012

Der Naturschutz in Europa ist in Gefahr

Der WWF moniert, dass die 25.000 Schutzgebieten und etwa 18 Prozent der Landfläche ist des Natura2000-Netzwerk  Platz machen sollen für für Straßen, Kraftwerke und Städte.

Der Präsident der EU-Kommission Jean-Claude Juncker hat einen „Fitness-Check“ der Naturschutz-Gesetze angeordnet, um sie zu „modernisieren“. Bisher zielt Junckers Politik auf kurzfristige Effekte für Industrie und Wachstum, anstatt auf Gesundheit, Umwelt und nachhaltige Nutzung.

Die Gefahr ist deutlich: Die Naturschutz-Gesetze sollen zugunsten der Wirtschaft abgeschwächt werden. Das würde 60% aller Tier- und Pflanzenarten, sowie 70% ihrer Lebensräume bedrohen. Bären, Adler und Wale wären in Europa nicht mehr sicher und würden immer weniger werden.

Die Fragen der Kommission haben die Experten der NGOs schon vorher für Sie beantwortet, damit die Antworten auch wirklich den besten Schutz für die Natur bedeuten. Wir alle senden so die gleiche Botschaft und werden gemeinsam laut. Dann nur noch auf „Abschicken“ klicken und Ihre Teilnahme ist gespeichert.

Aufruf des WWF

Die Einschätzung des Deutschen Jagdverbands

Die Richtlinien sind derzeit nicht geeignet, die Akzeptanz bei den Betroffenen zu steigern. Dadurch werden die Ziele in Frage gestellt.

Die Richtlinien führen oft zu einem enormen bürokratischen Aufwand, gerade wenn es um Ausnahmen geht. Diese Ausnahmen sind durch die Richtlinien zwar vorgesehen und stehen mit ihren Zielen im Einklang, sind aber in der Praxis mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Es werden Nachweise gefordert, die in der Praxis kaum zu erbringen sind.

Unklare Begriffe wie „Günstiger Erhaltungszustand“ oder der Projektbegriff führen zu Unsicherheit im Umgang mit den Richtlinien und damit zu Schwierigkeiten bei ihrer Anwendung. Diese äußern sich in sehr hohen Begründungsanforderungen, oft langwierigen Gerichtsverfahren und einer europaweit uneinheitlichen Anwendung der Richtlinien.

Die Interpretation der Richtlinien und ihrer Verpflichtungen (und damit die Umsetzung auf nationaler Ebene) ist in den Mitgliedsstaaten uneinheitlich. In Deutschland wird zu einseitig der Schutzcharakter der Richtlinien betont, obwohl es eigentlich das Ziel sein soll, den Schutz (unter anderem) durch eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Die Vogel-Richtlinie wird häufig „Vogelschutzrichtlinie“ genannt, obwohl Nutzung und Regulierung gleichrangige Ziele sind.

Schwierigkeiten gibt es auch bei der Interpretation des nationalen Rechts, nicht nur bei der Umsetzung der Richtlinien selbst. Mit der Begründung, dass es die Richtlinien erfordern würden, wollte z.B. eine Behörde ein faktisches Verbot der Fangjagd (auch mit Lebendfangfallen) in einer bestimmten Entfernung von Gewässern durchsetzen, obwohl dies weder die Richtlinien fordern, noch das nationale Recht.

Den Richtlinien fehlt es an Flexibilität. Sie sind nicht geeignet, auf ihre eigenen Erfolge zu reagieren. Insbesondere die Ausnahmebestimmungen und die Zuordnung der einzelnen Arten zu den Anhängen verhindern einen angemessenen Umgang mit Arten, deren Bestände sich längst erholt haben.

Teilnahme des DJV an der EU-Umfrage

Bitte beantworten Sie zumindest die Fragen in Teil 1 des Bogens! Auch wenn Sie die detaillierteren Fragen in Teil 2 nicht mehr beantworten möchten, so können Sie vor Absendung Ihres Beitrages dennoch zusätzliche Anmerkungen in einem freien Textfeld machen. Dies sollten Sie unbedingt tun! Teilen Sie der EU-Kommission Ihre ganz persönlichen Erfahrungen und Beispiele mit den Richtlinien aus der Praxis mit.

Die Beteiligung ist nur online über folgenden Link möglich: http://bit.ly/1GOzPP9  

(* Die Umfrageseite selbst ist auf der rechten Bildschirmseite auf deutsch einstellbar)

Aufruf des DJV zur Teilnahme

Vielleicht ist es hilfreich, diese drei Links gleichzeitig zu öffnen und die Bögen parallel zu betrachten:

Falls es irgend jemanden interessiert, hier mein Antwortbogen aus Sicht einer Mittelständlerin: EU-Survey

4 Gedanken zu “Bitte teilnehmen: EU-Umfrage bis 24. Juli 2015

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